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Die Handhabung von Seenotsignalmitteln im Seenotfall

Auch wenn die Bestimmungen für das Mitführen von Seenotsignalmitteln insbesondere auf Charterbooten erleichtert wurden, so unterliegt der Kauf, der Transport und die Verwendung von Fallschirmsignalraketen, die eine Steighöhe von ca. 300 m haben, nach wie vor dem Sprengstoffgesetz.

Für diese Seenotsignale (der Unterklasse T2 gemäß des Sprengstoffrechts) und für die Einweisung in die Handhabung der gängigen Seenotsignale ist die Prüfung zum Fachkundenachweis, der sogenannte Pyroschein, weiterhin vorgeschrieben und sinnvoll.

Wir bereiten Sie in einem eintägigen Seminar auf die theoretische Prüfung zum Fachkundenachweis für Seenotsignale vor und geben eine Einweisung in die gängigen Seenotsignale wie Rauchsignal, Hand- und Rauchfackel sowie Fallschirmsignalrakete.

Infos / Preise / Buchen

Preis pro Teilnehmer: 59 €

Kurszeit: 18.30 – 21.30 Uhr

Kursort: Unterrichtsraum, Im Dorfe 11, 49448 Hüde

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